Unterschiedlich ausgestalteter Familiennachzug
Das im Rahmen der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union abgeschlossene Abkommen über Personenfreizügigkeit verschafft den Ehepartnern der Arbeitnehmer laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts beim Familiennachzug eine ähnliche Rechtsstellung, wie sie ausländische Ehegatten von Schweizer Bürgern geniessen. Sie haben grundsätzlich auch dann Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie nicht mehr mit ihrem Ehepartner unter einem Dach leben.
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