Erziehungsgutschriften für ledige Väter?
Gemeinsame elterliche Sorge erforderlich
Lebt ein Paar unverheiratet zusammen und teilt es sich die Erziehung und Betreuung der gemeinsamen Kinder hälftig auf, kann heute unter Umständen auch der Vater eine Erziehungsgutschrift für die AHV beanspruchen. Das gilt indes laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) nur, wenn die Vormundschaftsbehörde den Eltern formell die gemeinsame elterliche Sorge übertragen hat.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare