Kein Anspruch auf die eigene Verhaftung
Etwas eigenwillige Argumentation eines Verteidigers
Ein Straftäter hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, umgehend verhaftet und so von weiteren Delikten abgehalten zu werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, das die etwas schräge Argumentation klar zurückweist, die der Anwalt eines in Zürich zu 28 Monaten Gefängnis verurteilten Drogendelinquenten entwickelt hatte.
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