Jusletter

Kein Markenschutz für BahnCard

Deutsche Bahn AG ohne Erfolg

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Markenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Kein Markenschutz für BahnCard, in: Jusletter 29. März 2004
Die Deutsche Bahn AG kann für ihre BahnCard in der Schweiz für die Bereiche Finanzdienstleistungen sowie Transporte (Klassen 36 und 39) keinen Markenrechtsschutz beanspruchen. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Deutschen Bahn AG abgewiesen und einstimmig einen Entscheid der Rekurskommission für geistiges Eigentum bestätigt. Diese hatte, wie zuvor schon das Institut für geistiges Eigentum, den Eintrag der Marke BahnCard lediglich für Beherbergungsdienstleistungen (Klasse 42) zugelassen.

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