Kein Markenschutz für BahnCard
Deutsche Bahn AG ohne Erfolg
Die Deutsche Bahn AG kann für ihre BahnCard in der Schweiz für die Bereiche Finanzdienstleistungen sowie Transporte (Klassen 36 und 39) keinen Markenrechtsschutz beanspruchen. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Deutschen Bahn AG abgewiesen und einstimmig einen Entscheid der Rekurskommission für geistiges Eigentum bestätigt. Diese hatte, wie zuvor schon das Institut für geistiges Eigentum, den Eintrag der Marke BahnCard lediglich für Beherbergungsdienstleistungen (Klasse 42) zugelassen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare