Kinder im Scheidungsprozess
Belastendes Recht auf Anhörung
Bei der vorsorglichen Regelung von Obhut und Besuchsrecht für die Dauer des Scheidungsverfahrens darf der Richter unter gewissen Voraussetzungen davon absehen, kleinere Kinder persönlich zu befragen. Das gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts jedenfalls dann, wenn die Kinder bereits von Fachleuten begutachtet wurden und dem Gericht darüber schriftliche Berichte sowie Videoaufzeichnungen vorliegen.
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