«tipp.ag» – Antigua/Barbuda oder Aktiengesellschaft?
Urteil (312 0 271/03) des LG Hamburg vom 2. September 2003
Gemäss dem Urteil (312 0 271/03) des Landgerichts Hamburg vom 2. Sep. 2003 ist die Verwendung der Bezeichnungen «tipp.AG» bzw. «tipp.ag» für eine GmbH im Geschäftsverkehr irreführend und deshalb zu verbieten.
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