Blosse Eingangsbestätigung bei Internetbestellung ist keine Annahme
Urteil (17 C 477/02) des AG Wolfenbüttel vom 14. März 2003
Im nachfolgend im Volltext wiedergegebenen Urteil (17 C 477/02) des AG Wolfenbüttel vom 14. März 2003 war zu beurteilen, ob bei einer Bestellung über Internet die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch den Shop-Betreiber schon eine Annahme darstellt.
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