Jusletter

Prämien für Unfallversicherung werden vom Konkurs ausgenommen

Bundesrat setzt Gesetz auf den 1. Juli 2004 in Kraft

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: SchKG
  • Zitiervorschlag: Jurius, Prämien für Unfallversicherung werden vom Konkurs ausgenommen, in: Jusletter 19. April 2004
Die Prämienforderung der obligatorischen Unfallversicherung wird künftig von der Konkursbetreibung ausgenommen und der Betreibung auf Pfändung unterstellt. Der Bundesrat hat die Änderung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt.

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