Teilung der Austrittsleistung trotz möglicher Frührente?
Altersvorsorge bei Ehescheidung
Bei einer Scheidung werden die Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge laut einem Urteil des Bundesgerichts auch dann hälftig geteilt, wenn ein Ehegatte noch arbeitet, obwohl er bereits von einer vorzeitigen Pensionierung profitieren könnte.
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