Spitzhammer in ungeschickter Richterhand
Eigenartig begründete Verurteilung wegen Hehlerei
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Bauunternehmers wegen Hehlerei bestätigt, der einen gestohlenen hydraulischen Spitzhammer «Rammer S 56» erworben hatte, ohne dabei von der deliktischen Herkunft des Geräts auch nur etwas zu ahnen. Erst geraume Zeit später, nachdem er die Maschine längst hatte auf die Farben seines Unternehmens umspritzen lassen, erfuhr er vom Diebstahl. Vorgeworfen wird ihm einzig, dass er den Spitzhammer danach weiter im Einsatz liess.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare