Eine Vollbremsung ist kein Unfall
Nicht ungewöhnliches Geschehen
Wer sich bei einer Vollbremsung im Strassenverkehr eine Distorsion der Halswirbelsäule zuzieht, hat laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) rechtlich gesehen keinen Unfall erlitten und kann folglich keine Leistungen der Unfallversicherung beanspruchen. Aus Sicht der Bundesrichter in Luzern ist «das starke und völlig unerwartete Abbremsen bei Autofahrten nicht aussergewöhnlich».
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