Jusletter

Ein Etappensieg für Swiss Life

Zusatzprämien im BVG-Obligatorium nicht systemwidrig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: AHV
  • Zitiervorschlag: fel., Ein Etappensieg für Swiss Life, in: Jusletter 3. Mai 2004
Die von Swiss Life beantragten Risikoprämien für Mindestzins und Umwandlungssatz sind laut einem Urteil des Bundesgerichts auch im Bereich des BVG-Obligatoriums nicht systemwidrig. Sofern das Unternehmen in der Vergangenheit keine übermässigen Gewinne in diesem Geschäft gemacht hat, muss das Bundesamt für Privatversicherungen die Zusatzprämien genehmigen.

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