Jusletter

Konkurrenzverbot nach fristloser Entlassung

Für Gültigkeit genügt ein begründeter Anlass zur Kündigung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Konkurrenzverbot nach fristloser Entlassung, in: Jusletter 10. Mai 2004
Bereitet ein Arbeitnehmer den Übertritt in ein Konkurrenzunternehmen vor, obwohl er ein vertragliches Konkurrenzverbot akzeptiert hat, braucht der Arbeitgeber laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht einfach zuzuwarten, bis der Angestellte seine Stelle kündigt. Vielmehr hat der Patron begründeten Anlass, seinerseits das Arbeitsverhältnis zu beenden, wobei er die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten hat, sofern kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt.

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