Jusletter

Öffentliche Beschaffung und das Wettbewerbsrecht

  • Autor/Autorin: Urs Hess-Odoni
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
  • Zitiervorschlag: Urs Hess-Odoni, Öffentliche Beschaffung und das Wettbewerbsrecht, in: Jusletter 24. Mai 2004
Die Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen regeln eine spezielle Wettbewerbssituation, während der Wettbewerb generell durch die Vorschriften des UWG und des Kartellgesetzes geregelt wird. Die Normen des UWG und des Kartellgesetzes finden kumulativ neben den öffentlichrechtlichen Vergabevorschriften Anwendung. Dies ist heute oft noch zu wenig bewusst. Der Einsatz dieser wettbewerbsrechtlichen Instrumentarien verstärkt den Schutz der Anbieter gegenüber den dominanten, oft marktbeherrschenden Beschaffungsstellen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die vorsorglichen Massnahmen des UWG, weil es im öffentlichen Vergaberecht keine solche prophylaktischen Eingriffsmöglichkeiten gibt. Eine grosse Bedeutung kommt dabei dem Verbandsklagerecht zu. Im weiteren schützt das Kartellrecht die Anbieter vor dem Missbrauch der Marktmacht durch die öffentlichen Beschaffungsstellen, wobei insbesondere die neuen direkten Sanktionen eine grosse Wirksamkeit haben werden. Aber auch das Verhalten der Anbieter im Vergabeverfahren unterliegt den wettbewerbsrechtlichen Normen. So besteht ins. die Möglichkeit von direkten Sanktionen der Wettbewerbskommission gegenüber von Anbietern, welche ein Submissionskartell bilden.

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