Jusletter

Keine Freizügigkeit für schwer Kriminelle

Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu Recht verweigert

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Keine Freizügigkeit für schwer Kriminelle, in: Jusletter 24. Mai 2004
Auch wer aufgrund des mit der Europäischen Union abgeschlossenen Freizügigkeitsabkommens (FZA) Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz hat, kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts zum Verlassen des Landes gezwungen werden, wenn er nach dem Verbüssen einer mehrjährigen Freiheitsstrafe weiterhin eine ernste Gefahr für die Gesellschaft bildet.

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