Keine Freizügigkeit für schwer Kriminelle
Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu Recht verweigert
Auch wer aufgrund des mit der Europäischen Union abgeschlossenen Freizügigkeitsabkommens (FZA) Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz hat, kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts zum Verlassen des Landes gezwungen werden, wenn er nach dem Verbüssen einer mehrjährigen Freiheitsstrafe weiterhin eine ernste Gefahr für die Gesellschaft bildet.
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