Fusionsgesetz: Welches Gericht? Welches Recht?
Das Fusionsgesetz enthält im Anhang zahlreiche Änderungen anderer Gesetze. Dazu gehören neue Gerichtsstandsbestimmungen sowie kollisionsrechtliche Regelungen. Ein neuer Art. 29a GestG bietet einen einheitlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Fusionsgesetz, wirft allerdings etliche Fragen auf. Das neue Kollisionsrecht bringt der Schweiz eine Vorreiterrolle, aber gerade deshalb bis auf Weiteres wenig praktischen Nutzen.
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