Jusletter

Kein Rechtsweg für Fernmeldeanbieter

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Kein Rechtsweg für Fernmeldeanbieter, in: Jusletter 7. Juni 2004
Ordnet der vom Bund betriebene Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Art. 2 Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs; BÜPF) auf Verlangen einer Strafverfolgungsbehörde eine Telefonüberwachung an, kann das betroffene Fernmeldeunternehmen die Rechtmässigkeit der Überwachung nicht in Frage stellen.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.