Jusletter

Kantonshaftung bei Pensionskassenpleiten

Regress des Sicherheitsfonds

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge
  • Zitiervorschlag: fel., Kantonshaftung bei Pensionskassenpleiten, in: Jusletter 21. Juni 2004
Muss der Sicherheitsfonds BVG für die Verbindlichkeiten einer zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtung einstehen, kann er sich grundsätzlich auf dem Regressweg am Kanton als Träger der Berufsvorsorgeaufsicht schadlos halten.

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