Jusletter

Die Bundesanwaltschaft ist zu weit gegangen

Blockierung der Yukos-Milliarden unverhältnismässig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe
  • Zitiervorschlag: fel., Die Bundesanwaltschaft ist zu weit gegangen, in: Jusletter 21. Juni 2004
Die Bundesanwaltschaft ist bei der vorsorglichen Blockierung von Milliardenbeträgen in der Yukos-Affäre zu weit gegangen. Laut einem Entscheid des Bundesgerichts waren die russischen Angaben in dieser Sache nicht ausreichend. Die Blockierung von Vermögenswerten in Höhe von 2.25 Mrd. Fr. war unverhältnismässig.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.