Jusletter

Das Kreuz muss endgültig weg

Abbruchbefehl für christliches Symbol

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Zitiervorschlag: fel., Das Kreuz muss endgültig weg, in: Jusletter 12. Juli 2004
Auch das Bundesgericht besteht wie zuvor die zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden auf der Beseitigung eines haushohen blauweissen Kreuzes vor einem Einfamilienhaus in der Solothurner Gemeinde Gerlafingen. Mit dem 7,38 Meter hohen «Symbol des christlichen Glaubens» in Aluminium, das nachts beleuchtet wird, wollen die Eigentümer die Verbreitung ihres Glaubens fördern.

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