Bundesanwaltschaft hat Parteirechte
Verfahren vor Bundesstrafgericht
Werden Entscheide des Eidgenössischen Untersuchungsrichters beim Bundesstrafgericht in Bellinzona angefochten, hat die Bundesanwaltschaft als Vertreter der Anklage grundsätzlich die Rechte einer Verfahrenspartei. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, in dem der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts vorgeworfen wird, in einem Verfahren um eine Pass- und Schriftensperre mehrmals die Parteirechte der Bundesanwaltschaft verletzt zu haben.
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