Jusletter

Unzulässige Regelung in Basel-Stadt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Unzulässige Regelung in Basel-Stadt, in: Jusletter 23. August 2004
Kantonale oder kommunale Ladenschlussvorschriften dürfen nur dem Schutz der Nacht- und Feiertagsruhe dienen, nicht aber dem Schutz des Verkaufspersonals, da dieser im eidgenössischen Arbeitsgesetz abschliessend geregelt ist (BGE 122 1 90 E. 2c).

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.