Das geschiedene Ehepaar im Konkubinat
«Witwenrente» nur bei Unterhaltspflicht
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat den Anspruch einer geschiedenen Frau, die seit vielen Jahren mit ihrem Ex-Mann im Konkubinat lebte, auf eine Hinterlassenenrente der Unfallversicherung abgewiesen. Laut dem einstimmig gefällten Urteil aus Luzern kommt eine solche «Witwenrente» nur in Betracht, wenn der verstorbene Konkubinatspartner sich vertraglich zur permanenten Unterstützung des anderen Partners verpflichtet hat.
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