Die Finanzierung des Bundesverwaltungsgerichts ist geregelt
Bund und Kanton St. Gallen fällen Grundsatzentscheide
Bund und Kanton St. Gallen haben sich in einer Vereinbarung über die Örtlichkeiten, den Zeitplan und die Voraussetzungen für die Errichtung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen geeinigt. Am 25. August 2004 hat der Bundesrat zudem die Botschaft und den Entwurf zum Bundesgesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts verabschiedet.
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