Minireform im SchKG auf 1. Januar 2005
Künftig muss ein Konkurs innert zwei Tagen seit Eröffnung im Grundbuch vermerkt werden. Ausserdem werden Arbeitnehmerforderungen im Konkursfall besser gestellt. Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) wird in diesen zwei Punkten geändert. Der Bundesrat setzt das revidierte Gesetz auf den 1. Januar 2005 in Kraft .
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