Aussprache vor der Entlassung?
Gesetz verlangt nur nachträgliche Begründung
Ein Arbeitsvertrag kann gekündigt werden, ohne dass der Kündigende die Gegenseite vorgängig anhört. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor. Danach mag es unanständig sein, wenn ein Arbeitgeber einem Angestellten kündigt, ohne zunächst mit ihm zu reden. Das Vorgehen ist indes nicht rechtswidrig, weshalb eine solche Kündigung auch nicht als missbräuchlich gewertet werden kann.
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