Jusletter

Zulässige Beschränkung auf zwölf Personen

Besuchsregelung in der Pöschwies

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Zulässige Beschränkung auf zwölf Personen, in: Jusletter 13. September 2004
Die in der Hausordnung der Strafanstalt Pöschwies vorgesehene Regelung, wonach ein Gefangener maximal zwölf verschiedene Personen als private Besucher empfangen darf, verträgt sich laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts mit dem Anspruch der Gefangenen auf Privat- und Familienleben.

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