Jusletter

Das Treppengeländer als Rutschbahn

Verantwortung für tödlichen Sturz im Schulhaus zu klären

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
  • Zitiervorschlag: fel., Das Treppengeländer als Rutschbahn, in: Jusletter 20. September 2004
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau muss im Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall in einem Schulhaus eine Strafuntersuchung eröffnen. Das verlangt das Bundesgericht auf eine staatsrechtliche Beschwerde der Familie des verunglückten Kindes hin, das auf dem Handlauf der Schulhaustreppe rückwärts vom zweiten Stock hinuntergerutscht und dabei in den Keller gestürzt war. Es gilt abzuklären, wer für den Umstand verantwortlich ist, dass das Treppengeländer ohne weiteres als Rutschbahn benutzt werden konnte.

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