Jusletter

Beschränkte Ausgleichspflicht

Gesetzeswortlaut schliesst nicht subventionierte Privatkliniken aus

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Beschränkte Ausgleichspflicht, in: Jusletter 27. September 2004
Die Kantone müssen den Krankenkassen die im Gesetz vorgesehene Pauschale für stationäre Behandlung und Aufenthalt in einem Spital nicht vergüten, wenn die versicherte Person in der allgemeinen Abteilung einer nicht öffentlich subventionierten Privatklinik hospitalisiert war.

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