Minidisc im Dossier genügt
Militärische Personensicherheitsprüfung
Die im Rahmen einer militärischen Personensicherheitsprüfung erfolgte persönliche Befragung des Betroffenen muss nicht vollumfänglich schriftlich protokolliert werden. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts genügt es, wenn das Gespräch aufgezeichnet und der Tonträger – im beurteilten Fall eine Minidisc – zusammen mit einer schriftlichen Zusammenfassung des Gesprächs ins Dossier gelegt wird.
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