Swissmedic ohne Erfolg
Kein Beschwerdeweg nach Lausanne
Ordnet der Präsident der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona die provisorische Versiegelung beschlagnahmter Objekte an, steht dagegen kein Beschwerdeweg ans Bundesgericht in Lausanne offen. Dies ergibt sich aus einem einstimmig gefällten Grundsatzentscheid der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung, die nicht auf eine Beschwerde von Swissmedic eingetreten ist.
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