Jusletter

Unerlaubte Spekulationen mit Optionen

Haftung bei Grobfahrlässigkeit

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Auftrag
  • Zitiervorschlag: fel., Unerlaubte Spekulationen mit Optionen, in: Jusletter 18. Oktober 2004
Ein berufsmässiger Vermögensverwalter muss beim Kauf von Optionen in der Lage sein, die zur Absicherung des Depots erforderliche und damit vertraglich zulässige Menge korrekt zu ermitteln. Erwirbt er für einen Kunden mehr Optionen als nötig, handelt er laut einem Urteil des Bundesgerichts zumindest grobfahrlässig und haftet für den Schaden.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.