Jusletter

Internet-Download von harter Pornografie

Bei gezielter Speicherung als Herstellung strafbar

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Zitiervorschlag: fel., Internet-Download von harter Pornografie, in: Jusletter 25. Oktober 2004
Wer pornografische Bilder mit Kindern oder Tieren aus dem Internet herunterlädt und gezielt auf der Festplatte speichert, macht sich laut einem neuen Grundsatzurteil des Bundesgerichts der Herstellung harter Pornografie strafbar und nicht lediglich der Beschaffung und des Besitzes solcher Machwerke.

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