Internet-Download von harter Pornografie
Bei gezielter Speicherung als Herstellung strafbar
Wer pornografische Bilder mit Kindern oder Tieren aus dem Internet herunterlädt und gezielt auf der Festplatte speichert, macht sich laut einem neuen Grundsatzurteil des Bundesgerichts der Herstellung harter Pornografie strafbar und nicht lediglich der Beschaffung und des Besitzes solcher Machwerke.
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