Jusletter

Wenn zwei sich streiten, leidet der Dritte

  • Autor/Autorin: Yvo Biderbost
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Yvo Biderbost, Wenn zwei sich streiten, leidet der Dritte, in: Jusletter 1. November 2004
In einem kürzlichen Entscheid äussert sich das Bundesgericht einmal mehr zum Besuchsrecht des nichtobhutsberechtigten Elternteils. Neben der Frage der Voraussetzungen zu einer vollständigen Kontaktverweigerung resp. eines angemessenen Besuchsrechtsumfangs wiederholt das Bundesgericht auch seine bereits früher geäusserte These, dass für eine auf Art. 308 ZGB gestützte Beistandschaft zu Besuchsrechtszwecken kein Raum bestehe, wenn nicht gleichzeitig mindestens ein minimales Besuchrecht überhaupt eingeräumt werde. Letzteres wird im Folgenden in dieser Absolutheit als zu weitgehend taxiert; ausserdem wird bezüglich Besuchsrechtsumfang über den erwähnten Entscheid hinaus hervorgehoben, dass das sog. übliche Besuchsrecht gerade in elterlichen Konflikten bei gleichzeitigem Mangel an objektiv handhabbaren Kindeswohlkriterien durchaus gute Dienste leisten kann.

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