Grenzen für freie Berufe
Wann ein Architekturunternehmen ins Handelsregister gehört
Wie zuvor schon die zuständigen kantonalen Behörden hat nun auch das Bundesgericht den Inhaber eines grossen Genfer Architekturunternehmens dazu verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Laut dem einstimmig gefällten Urteil der I. Zivilabteilung kann im beurteilten Fall nicht mehr von einer freiberuflichen Tätigkeit des Architekten die Rede sein, weshalb der Handelsregistereintrag geboten ist.
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