Jusletter

Zu viel ist nicht genug

Taxzuschlag für falsches Trambillett

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: fel., Zu viel ist nicht genug, in: Jusletter 8. November 2004
Wer bei einer Kontrolle im Tram nicht im Besitz eines gültigen Billetts ist, hat den Taxzuschlag von 60 Franken auch dann zu bezahlen, wenn er für Hin- und Rückfahrt zwei ungenügende Kurzstreckenbillette gekauft und dafür mehr bezahlt hat, als eine Zonenkarte für die ganze Stadt gekostet hätte.

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