Jusletter

Im Inland hergestellte Pornografie «importiert»?

Ein Urteil mit vielen Fragezeichen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafrecht im Informatikrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Im Inland hergestellte Pornografie «importiert»?, in: Jusletter 8. November 2004
Laut einem neuen Grundsatzentscheid des Bundesgerichts vom 5. Oktober macht sich der Herstellung (und nicht bloss der Beschaffung und des Besitzes) harter Pornografie strafbar, wer entsprechende Machwerke aus dem Internet herunterlädt und gezielt auf Datenträger abspeichert (NZZ 21. 10. 04). In einem nur wenige Tage später gefällten weiteren Entscheid scheint das Bundesgericht nun unbesehen davon auszugehen, dass das gleiche Verhalten auch die Tatbestandsvariante der Einfuhr harter Pornografie erfüllt, sobald das Material von einem im Ausland stehenden Server heruntergeladen wird.

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