Fehlende Einmaligkeit der Gestaltung
Warum Blaus Meili-Bild kein Urheberrechtsschutz zukommt
Es mag eine journalistisch wertvolle Leistung sein, eine einmalige Situation zu fotografieren, doch vermag dies allein noch kein geschütztes Urheberrecht an dem Bild zu begründen. Das ergibt sich aus der schriftlichen Begründung des Urteils des Bundesgerichts im Streit zwischen der Journalistin Gisela Blau und BBC London.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare