Jusletter

Vom Streitbeilegungsdienst für Domain-Namen unter den Top-Level-Domains «.ch» und «.li»

  • Autor/Autorin: Jann Six
  • Rechtsgebiete: Domain-Namen
  • Zitiervorschlag: Jann Six, Vom Streitbeilegungsdienst für Domain-Namen unter den Top-Level-Domains «.ch» und «.li», in: Jusletter 22. November 2004
Seit der Einführung eines eigenen Streitbeilegungsdienstes am 1. März 2004 haben berechtigte Namensträger und Kennzeicheninhaber bei Streitigkeiten um Domain-Namen unter den Top-Level-Domains «.ch» und «.li» in Fällen klarer Rechtsverletzung die Möglichkeit, rasch und kostengünstig die Löschung oder Übertragung eines Domain-Namens zu erreichen, ohne dabei die staatlichen Gerichte in Anspruch nehmen zu müssen. In den ersten zehn Monaten ist der Streitbeilegungsdienst – trotz der Einführung von Domain-Namen mit Umlauten und Akzenten – aber kaum gebraucht worden. Bei mehr als 670´000 registrierten Domain-Namen ist es nur gerade zu fünf Experten-Entscheiden gekommen. Diese haben veranschaulicht, in welchen Fällen die Inanspruchnahme des Streitbeilegungsdienstes sinnvoll sein kann. Ein Augenmerk gilt es vorliegend vor allem auf die noch nicht geklärten Fragen im Zusammenhang mit dem Streitbeilegungsverfahren zu werfen.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.