Jusletter

Das Existenzminimum des Konkubinatspartners

Halber Grundbetrag für Ehegatten

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: SchKG
  • Zitiervorschlag: fel., Das Existenzminimum des Konkubinatspartners, in: Jusletter 29. November 2004
Bei der Bemessung des Existenzminimums eines Schuldners, der im Konkubinat lebt, aber keine Kinder hat, darf das Betreibungsamt grundsätzlich von der Hälfte des für Ehepaare geltenden Ansatzes ausgehen. Das Bundesgericht lehnt es in einem neuen Leitentscheid ab, in solchen Fällen bei der Lohnpfändung den für alleinstehende Schuldner vorgesehenen höheren Grundbetrag anzuwenden.

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