Jusletter

Verweigerte IV-Rente

Kein Beschwerderecht für Arbeitgeber

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Verweigerte IV-Rente, in: Jusletter 29. November 2004
Verweigert die IV-Stelle einem Arbeitnehmer eine Invalidenrente, ist der Arbeitgeber laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) nicht befugt, dagegen Beschwerde zu führen.

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