Verweigerte IV-Rente
Kein Beschwerderecht für Arbeitgeber
Verweigert die IV-Stelle einem Arbeitnehmer eine Invalidenrente, ist der Arbeitgeber laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) nicht befugt, dagegen Beschwerde zu führen.
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