Keine Vormerkung für Air Liberté
Kollokationsplan in Sachen Swisscargo
Die Transliq AG hat es als Nachlassliquidator der Swisscargo AG zu Recht abgelehnt, eine Forderung der Société d´exploitation AOM Air Liberté in Höhe von 6,8 Millionen Franken im Kollokationsplan pro memoria aufzuführen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gesellschaft einstimmig abgewiesen und damit gleich lautende Entscheide des Bezirksgerichts Bülach und des Obergerichts des Kantons Zürich bestätigt.
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