EBK setzt Rundschreiben «Meldepflicht von Börsentransaktionen» in Kraft
Auf den 1. Januar 2005 setzt die EBK das neue Rundschreiben «Meldepflicht von Börsentransaktionen» (Meldepflicht) in Kraft. Das Rundschreiben präzisiert und erläutert die Meldepflicht nach Art. 15 Abs. 2 BEHG und Art. 2 – 7 BEHV-EBK. Nachfolgend wird das Rundschreiben im Volltext wiedergegeben.
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