Jusletter

Haftprüfung in 10 Tagen

Richterregel für Bundesstrafverfahren

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Bundesstrafprozess
  • Zitiervorschlag: fel., Haftprüfung in 10 Tagen, in: Jusletter 10. Januar 2005
Im Bundesstrafverfahren muss über das Haftentlassungsgesuch eines Untersuchungsgefangenen laut einem Leiturteil des Bundesstrafgerichts grundsätzlich spätestens innert 10 Tagen entschieden werden.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.