Durch Adoption die Grossmutter verloren
Erbschaftssteuer von vierzig statt zwei Prozent
Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde eines Erben in Luzern abgewiesen, der von der Mutter seiner verstorbenen Mutter 884´000 Franken geerbt hat und davon 40 Prozent oder 353´600 Franken an Erbschaftssteuern abliefern muss. Dem Mann wurde zum fiskalischen Verhängnis, dass er sich nach dem Tod seiner Mutter von der zweiten Ehefrau seines Vaters adoptieren liess und somit rechtlich nicht mehr der Enkel seiner einstigen Grossmutter ist.
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