Vernichtung beschlagnahmter Hanfpflanzen
Nur über formelle Einziehung
Eine im Mai 2004 vom zuständigen Untersuchungsrichter im Berner Oberland angeordnete Vernichtung von weit über 60´000 beschlagnahmten Hanfpflanzen durch die Kantonspolizei Bern verletzte die in der Bundesverfassung verankerte Eigentumsgarantie (Art. 26).
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