Jusletter

Entlastung der Justiz

Zwingendes Einspracheverfahren

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Entlastung der Justiz, in: Jusletter 17. Januar 2005
Seit dem In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts können Verfügungen über Renten der AHV nicht mehr direkt mit Beschwerde an die zuständige Rekursinstanz weitergezogen werden. Vielmehr müssen die Versicherten laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) zunächst bei der Ausgleichskasse, welche die Verfügung erlassen hat, Einsprache erheben.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.