Freisprüche in Sachen Raichle AG
Straftatbestand der Gläubigerschädigung nicht erfüllt
Die ehemalige Verwaltungsratspräsidentin der Firma Raichle Sportschuh AG, Beatrice Werhahn Bianchi, und ihr Mann und Vizepräsident sind vom Thurgauer Obergericht zu Unrecht wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung zu bedingten Gefängnisstrafen von drei und zwei Monaten verurteilt worden.
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