Jusletter

Freisprüche in Sachen Raichle AG

Straftatbestand der Gläubigerschädigung nicht erfüllt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
  • Zitiervorschlag: fel., Freisprüche in Sachen Raichle AG, in: Jusletter 17. Januar 2005
Die ehemalige Verwaltungsratspräsidentin der Firma Raichle Sportschuh AG, Beatrice Werhahn Bianchi, und ihr Mann und Vizepräsident sind vom Thurgauer Obergericht zu Unrecht wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung zu bedingten Gefängnisstrafen von drei und zwei Monaten verurteilt worden.

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