Identitätsklau auf eBay
Urteil 22 C 225/04 des AG Potsdam vom 3. Dezember 2004
Gemäss dem Urteil (22 C 225/04) des Amtsgerichts Potsdam vom 3. Dezember 2004 hat eBay zu verhindern, dass auf seiner Plattform unter fremdem Namen gehandelt wird. Die eBay-Betreiber hätten durch die Schaffung ihrer Plattform eine Gefahrenquelle geöffnet, die einen Identitätsdiebstahl relativ einfach ermögliche.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare