Zitierweise von Luxemburger und Strassburger Urteilen
Der folgende Beitrag gibt die offiziellen Richtlinien des Bundesgerichts zur Zitierweise von Urteilen des EGMR, des EuGH und des Gerichtshofs erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften wieder. Die Richtlinien des Bundesgerichts können als Anleitung zur Zitierung von Entscheiden der genannten Gerichte dienen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare